Urlaub auf Norderney

Fragen und Antworten

Fragen zur Anreise
Hier finden Sie den aktuellen Schiffsfahrplan der Reederei Frisia.

Wie immer an der Küste gilt: Durch witterungsbedingte Einflüsse oder höhere Gewalt kann der Fahrplan beeinflusst werden. Änderungen sind vorbehalten.

Aktuelle Fahrplanhinweise der Reederei

Öffentliche Verkehrsmittel
DB Bahn bis Norddeich Mole (80 Meter bis zur Fähre).
Der Bus wartet bereits am Fähranleger Norderney.

Mit dem Auto (Festland) Parkplätze P1 und P2 sind über die B72 erreichbar. Shuttle Service zur Fähre. Parkplatz P3 26506 Norden-Norddeich (auch überdachte Parkflächen bzw. Garagen vorhanden Bequem von Tür zu Tür – Infos über Kosten und Staugefahr

Für Sommer und Winter gelten zwei verschiedene Fahrpläne

Mit dem Auto (Fähre nach Norderney) Sie können Ihr Auto mitnehmen. In der Zone 1 ist max. eine Stunde Parken erlaubt. Es gibt genügend ausgeschilderte Parkplätze, wo Sie auf Norderney Ihren Wagen parken können.
Wichtig: Bitte Rückfahrt Norderney - Norddeich mit dem Auto rechtzeitig reservieren https://ticket.reederei-frisia.de/

Fahrräder
Entweder Sie bringen Ihr eigenes Fahrrad mit, ansonsten kann man es stunden- tage- bzw. wochenweise mieten. Auch E-Fahrräder kann man problemlos mieten

Mit dem Flugzeug "Die Inselflieger" in Norddeich. Der Flughafen ist gut ausgeschildert. Folgen Sie der Beschilderung "Flughafen Norddeich-Norden". Reservierung erforderlich
Fragen zur Kurtaxe
Die Kurtaxe wird mit der NorderneyCard abgerechnet. Diese erhalten Sie direkt bei ihrer Anreise an der Fähre – sie ist zugleich das Fährticket. Die Kurtaxe können Sie während Ihres Aufenthaltes oder spätestens bei der Abreise am Hafen bezahlen, am Schalter bei Mitarbeitern der Kurverwaltung oder an einem Automaten.

Höhe der Kurtaxe
  • Erwachsene:
    3,70 Euro pro Person/Tag in der Hauptsaison
    1,90 Euro pro Person/Tag in der Nebensaison
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre):
    1,70 Euro pro Person/Tag in der Hauptsaison
    0,85 Euro pro Person/Tag in der Nebensaison
Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind von der Kurtaxe befreit!
Bettwäsche und Handtücher
Bettwäsche und Handtücher werden entsprechend der Mietbedingungen zur Verfügung gestellt.
Fragen zum Reiserücktritt

Reiserücktrittskosten-Versicherung


Es wird ausdrücklich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
Wer sich absichern will, kann eine Reiserücktrittskosten - Versicherung bei seinem Versicherer abschließen. Dann erstattet das ausgewählte Versicherungsunternehmen die anfallenden Stornokosten. Dies gilt nur bei Krankheit und bei einem Unfall. In der Regel greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung ausschließlich in akuten und unerwarteten Fällen. Beispiel: plötzliche Blinddarmreizung

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung beträgt der Schadenersatz bei Ferienwohnungen / Ferienhäuser Übernachtung 100% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sie schützt den Mieter im Fall eines Reiserücktritts bei Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts. Sollte der gebuchte Zeitraum weitervermietet werden, wird nur eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 40,00 Euro fällig.